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Grabenmühle

Grabenmühle
Grabenmühle

Die Grabenmühle, 1276 zum ersten Mal erwähnt, zählte zum Herrschaftsbereich der Kazed und trug die Bezeichnung Herzogsmühle, da sie, „der Herrschaft eigen“, die auch das Wasserrecht besaß, zum Herzogslehen gehörte, d.h. der habsburgische Herzog verlieh jeweils die Mühle, bis dann ab 1770 die Stadt als Eigentümerin genannt wird. 1823 schließlich wurde den Eheleuten Trippel die Mühle als lehenfreies Eigentum zugesprochen. Die Mühle war 1814 abgebrannt und als „zweistockiges Haus mit Mahl- und Gerbmühle“ in der heutigen Form wieder aufgebaut worden. Heute ist der Betrieb eingestellt.