Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge in Baden-Württemberg ausschließlich über das Virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden. Grundlage für diesen weiteren Schritt zur Digitalisierung ist die Novellierung der Landesbauordnung, die zum 25.11.2023 in Kraft getreten ist. Die Übergangsregelung, welche es den Baurechtsbehörden ermöglichte, Anträge und Bauvorlagen auch noch in Papierform anzunehmen, endet verbindlich zum 31.12.2023.
Architekten und Bauherren müssen dann alle Bauanträge über die jeweiligen Plattformen der Städte und Kommunen einreichen. Eine Antragsstellung per E-Mail oder in Papierform ist dann nicht mehr ausreichend.
Die Stadt Mengen hat sich der vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Plattform „Virtuelles Bauamt Baden - Württemberg (ViBa BW)“ angeschlossen.
Das Virtuelle Bauamt ermöglicht eine schnellere, effizientere und transparente Bearbeitung von Bauanträgen. AntragsstellerInnen können ihre Unterlagen bequem online hochladen und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen. Von der Antragsstellung über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Im digitalen Vorgangsraum können Bauherr, Bauamt und alle anderen Betroffenen Behörden direkt am Antrag arbeiten.
Voraussetzung für die Antragsstellung als Privatperson ist die Identifikation über die Bund-ID (mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat). Die Registrierung mittels Benutzername und Passwort ist für die Bauantragsstellung nicht ausreichend, um eine rechtssichere Kommunikation im ViBa BW sicherzustellen. Entwurfsverfasser müssen sich ein Unternehmenskonto anlegen.
Ansprechpartnerinnen sind Nadine Geiselhart (07572/607-117) und Simone Kugler (07572/607-114) vom Baurechtsamt.
Bevor Sie Ihren Antrag verbindlich einreichen können, ist die Freizeichnung des Antrages erforderlich. Die Freizeichnung umfasst die Antragsdaten und Unterlagen. Mit der Freizeichnung wird die Richtigkeit bzw. das Einverständnis über die einzureichenden Antragsdaten und Unterlagen bestätigt.
Die Freizeichnung Ihres Antrags kann je nach Rolle in der Beteiligung durch folgende Mitwirkende erforderlich sein:
Bei der Zusammenarbeit zwischen Entwurfsverfasser und Bauherrschaft und/oder Vertretung der Bauherrschaft müssen sowohl Entwurfsverfasser als auch (Vertretung der) Bauherrschaft freizeichnen. Es wird empfohlen, dass der Entwurfsverfasser erst nach Freizeichnung der Bauherrschaft prüft und freizeichnet sowie einreicht.
Die Einreichung des Antrages erfolgt je nach Rolle durch einen der folgenden Mitwirkenden:
Die Übermittlung von Informationen zum Bearbeitungsstand, Nachforderungen, Rückfragen sowie die Bescheidzustellung (Nachrichten) erfolgt ausschließlich und direkt über das Virtuelle Bauamt zwischen dem/der Einreichenden und der Baurechtsbehörde.
Es ist nach Einreichung eines Antrages bei der Baurechtsbehörde nicht möglich, eine weitere Person/Organisation als den/der Einreichenden in die Kommunikation und Übermittlung von Nachrichten mit der Baurechtsbehörde einzubeziehen.
Alle vor Einreichung des Bauantrages in der Phase der Antragstellung beteiligten und berechtigten Personen / Organisationen verlieren mit Einreichung des Antrages ihren Zugriff auf den Antrag.
Die Einreichung des digitalen Bauantrags erfolgt über folgenden Link: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/mengen/
Eine Präsentation zur Antragstellung durch Bauherren finden Siehier.
Ein Erklärvideo zur Antragsstellung gibt es hier.