02.05.2023
Das Urteil im Rechtsstreit der Stadt Mengen gegen einen Finanzdienstleister im Zusammenhang mit der Insolvenz der Greensill Bank ist gefallen
Der Prozess vor dem Landgericht in München zog sich Monate hin. Sowohl Mengens Kämmerer als auch eine ehemalige Mitarbeiterin des Rathauses sagten vor Gericht als Zeugen aus. Damit war das Urteil zugunsten der Stadt absehbar.
Die Geschichte hat ihren Anfang in einer E-Mail genommen, die bereits im November 2020 bei der Stadt Mengen einging. In der Serien-Mail eines Finanzdienstleisters aus Bayern wurden Geldanlagen und Finanzierungen beworben. Das Unternehmen, welches auf die Vermittlung von Geldanlagen von Kommunen spezialisiert ist, hatte der Stadt Mengen unter anderem eine Festgeldanlage bei der Greensill Bank empfohlen.
Obwohl die Greensill Bank zu diesem Zeitpunkt bereits ein Rating von BBB (+) hatte, wurde es der Stadt Mengen mit einem Rating von A (-) angeboten. Im guten Glauben auf die Angaben des Finanzdienstleisters hatte die Stadt daraufhin 3 Millionen Euro über eine Laufzeit von neun Monaten zu einem Zinssatz in Höhe von 0,06 Prozent angelegt.
Erst im Januar 2021 hat der Finanzdienstleister die Stadt Mengen über das schlechtere Rating informiert. Kurz darauf meldete die Bank Insolvenz an. Zusammen mit anderen betroffenen Kommunen hat sich die Stadt Mengen gegen den Verlust der Geldanlagen gewehrt und gemeinsam eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei für Bankenrecht beauftragt, ihre Interessen zu vertreten.
Das Urteil wurde am 24. April gesprochen und fiel zugunsten der Stadt Mengen aus. Der Finanzdienstleister wurde vom Landgericht München dazu verurteilt, der Stadt Mengen die Festgeldanlage in Höhe von 3 Millionen Euro nebst Zinsen von 5 Prozent über den Basiszinsen zu erstatten. Die Freude darüber ist bei der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat groß.