Kein Feuerwerk in der Altstadt
19.12.2025
Der Gemeinderat hat sich für eine Schutzzone in der Mengener Altstadt ausgesprochen. Mehrheitlich wurde beschlossen, das Verbot von Feuerwerk mit einer Schutzzone zu definieren

Der Gemeinderat der Stadt Mengen hat in seiner Sitzung am 25. November 2025 die Einrichtung einer Schutzzone mit Feuerwerks- und Böllerverbot in der Innenstadt beschlossen, diese tritt zum Jahreswechsel 2025/2026 in Kraft.
Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Januar 2025. Rechtsgrundlage bildet § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Der geschützte Bereich umfasst die Innenstadt innerhalb der ehemaligen Stadtmauer. Der Fußweg Am Stadtgraben stellt nicht nur die Abgrenzung dar, sondern ist in die Schutzzone miteingeschlossen. Aufgrund der dichten Bebauung und der teilweise historischen Bausubstanz wurde eine klar abgegrenzte Schutzzone mit besonders brandempfindlichen Gebäuden festgelegt. Ein Lageplan zeigt die betroffene Fläche.




