Aktuelles
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Offenlage des Entwurfs der Wärmeplanung

18.12.2025

für das Stadtgebiet in Mengen

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung (Dezember 2025) die Offenlegung des Entwurfs für die Wärmeplanung im Stadtgebiet Mengen beschlossen. 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte zuvor im Dezember 2024 die ebök GmbH, Tübingen, mit der Wärmeplanung beauftragt. In der Wärmeplanung werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen sowie Leitplanken erarbeitet, um einer sicheren, ökologisch vertretbaren und bezahlbaren Wärmeversorgung den Weg zu bereiten. 

Die vorläufigen Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans mitsamt der Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, des Zielszenarios sowie einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog wurden bei einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Ennetach den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern im September 2025 vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt.

Zusammen mit dem Lenkungskreis, der sich im Wesentlichen aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zusammensetzt, wurde das Zielszenario konkretisiert und ein Maßnahmenkatalog mit einer Umsetzungsstrategie erarbeitet.

Einsehen der Unterlagen

Der Entwurf des Wärmeplans in der Fassung vom 27.11.2025, kann auf der Homepage der Stadt Mengen im Zeitraum vom 18.12.2025 bis einschließlich 18.01.2026 unter folgendem Link abgerufen werden: Kommunaler Wärmeplan Stadt Mengen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Mengen, Hauptstraße 90, 88512 Mengen, Zimmer 22, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07572-607-300 oder per Email an crnlhndmngnd eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per Email unter oben genannter Emailadresse abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan unberücksichtigt bleiben. 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und von der Verwaltung entschieden und ggfs. eingearbeitet.

Entwurf:

Mehr zur Ist-Analyse:

Mehr zur Potentialanalyse:

Mehr zum Zielszenario:

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