Wahlen
Wahlen

Wahlen

Eine Demokratie ist ohne Wahlen nicht denkbar. Die Wähler übertragen mit der Stimmabgabe für eine festgelegte Zeit die politische Führung und damit die Macht des Volkes direkt an die rechtmäßig gewählten Vertreter. Wahlen dienen aber auch zur politischen Kontrolle, wenn die Bürger mit der Politik nicht zufrieden sind, können sie die Regierenden abwählen und einen Machtwechsel herbeiführen.
Wir informieren Sie auf dieser Seite über die anstehenden Wahlen und deren Ergebnisse.

Alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert

Karlsruhe-Stuttgart, den 21. Mai 2024 / Am 9. Juni 2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert.

„Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. Der umfassende Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.

Im Falle des Unfalls optimal versorgt

Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. Wenn etwas passiert, sollten sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig waren, oder direkt bei der UKBW melden.

Das UKBW-Erklärvideo und weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie hier: www.ukbw.de/kommunalwahl.