Was erledige ich wo?

Anmeldung bei der Meldebehörde (Zuzug)

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Zuständiges Amt / Abteilung

Zuständige MitarbeiterInnen

Weitere Informationen

Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Mengen herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen.

Für die Anmeldung in Mengen benötigen Sie den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde", wenn Sie das Formular selbst ausfüllen möchten. Den Vordruck zur Anmeldung erhalten Sie kostenlos bei uns im Bürgerbüro oder können ihn selber ausdrucken, siehe unten stehendes PDF-Dokument. Ihren Personalausweis und / oder Reisepass sollten Sie zur Anmeldung unbedingt mitbringen.

Laut Meldegesetz des Landes Baden-Württemberg müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort, also in Mengen, anmelden. Die gebührenfreie Anmeldung müssen Sie persönlich, oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, mit allen oben aufgeführten Unterlagen beim Einwohnermeldeamt vornehmen.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (die sog. Übermittlungssperre).

Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben, lesen Sie dazu bitte die Hinweise zum Anmeldeschein oder fragen Sie uns.

Als Service für Sie haben wir die Checkliste zur Anmeldung bei der Stadt Mengen erstellt, diese finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite.

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