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Bundesverwaltungsgericht stoppt die Ausweisung von Baugebieten

05.10.2023

Mit 13b des Baugesetzbuches wollte die Bundesregierung die Bauleitplanung beschleunigen, um schneller Wohnraum schaffen zu können – Jetzt steht aber alles still

Bauen
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Mengen / Eigentlich sollte mit dem beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches mit weniger Bürokratie ein schnellerer Wohnungsbau ermöglich werden. Doch das Bundesgesetz ist nicht EU-konform. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

Bürokratische Hürden abbauen und in kürzester Zeit Wohnraum schaffen, das war vereinfacht das Ziel, welches die Bundesregierung mit der Einführung des Paragraphen 13b im Baugesetzbuch verfolgte. Doch die Bundesregierung hat bei den rechtlichen Grundlagen nicht auf das EU-Recht geachtet

Jetzt bedeutet das für viele Bauherren einen Baustopp oder gar das Ende vom Traum des Eigenheims. Der Paragraph 13 b BauGB ist rechtswidrig und die Konsequenzen wirken sich fatal auf alle Städte und Gemeinden aus. Die Stadt Mengen ist mit ihren Baugebieten „Bremer Straße“ (Mengen), „Beizkofer Straße“ (Mengen), „Falkenweg“ (Rosna), „Zeilstraße“ (Beuren), „Boid“ (Blochingen) und „Nierlesbrunnen“ (Rulfingen) davon betroffen.

Da der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bremer Straße“ bereits vorliegt und seit dessen Bekanntmachung mehr als ein Jahr vergangen ist, kann er nicht mehr im Wege der Normenkontrolle angegriffen werden. Bauvorhaben, für die im Gebiet „Bremer Straße“ bereits eine Genehmigung erteilt wurde, haben Bestandsschutz und müssen nicht abgebrochen werden. 

Welche Auswirkungen das Urteil des BVerwG auf die Fallkonstellation hat, dass die Baugenehmigung bereits erteilt, die bauliche Anlage aber noch nicht errichtet wurde, wird aktuell intensiv geprüft und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar beantwortet werden. In diesen Fällen besteht für die Bauherren das Risiko, dass das Verwaltungsgericht die von der Stadt Mengen erteilte Baugenehmigung im Rahmen einer Inzidenzprüfung aufhebt und nicht gebaut werden kann

Dasselbe gilt auch für die Fallkonstellation, dass die Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde. Das bedeutet für die Bauherren, die von der Stadt Mengen ein Baugrundstück im Gebiet „Bremer Straße“ erworben haben, dass sie vorerst keine Baugenehmigung für ihre Bauvorhaben erhalten. Die Stadtverwaltung wird aufgrund der unklaren Rechtslage vorerst auch keine weiteren Baugrundstücke in diesem Baugebiet veräußern.

Die Bebauungspläne für die übrigen Baugebiete können vorerst nicht fortgeführt werden. Sie müssten in ein Regelverfahren mit Gutachten und Umweltbericht übergeleitet werden und aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Das bedeutet, dass zunächst in einem weiteren Verfahren der Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden muss. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes muss die Stadt Mengen gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen (Raumordnungsbehörde) und dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben der konkrete Wohnraumbedarf (!) für die nächsten Jahre nachweisen. Dieser Nachweis wird nur sehr schwer zu erbringen sein, so dass die Aussichten für die Ausweisung der weiteren Baugebiete nicht besonders gut sind.

Nicht betroffen sind die Baugebiete „Ziegeleschle“ (Mengen) und „Brendlesäcker“ (Ennetach), die über ein Regelverfahren geplant werden und aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt sind.

Bürgermeister Bubeck machte in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich, dass es nicht sein kann, dass die Bundesregierung ein Gesetz beschließt, ohne das EU-Recht zu beachten. Die Kommunen und Städte haben darauf vertraut, dass sie auf der Grundlage eines Bundesgesetzes legal handeln. Jetzt sind sie aber diejenigen, die zusammen mit den Bauherren den Schaden haben und die entstandenen Kosten tragen müssen. Wer für die geleisteten Zahlungen aufkommt, ist bisher von der Bundesregierung nicht beantwortet worden.