Hier finden Sie Antwort auf häufig gestellte Fragen zu intelligenten modernen Stromzählern.
Eine moderne Meßeinrichtung (mMe) ist eine Meßeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit misst und über ein Smart Meter Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Ohne ein Smart Meter Gateway ist eine manuelle Ablesung Vorort notwendig.
Ein Intelligentes Meßsystem (iMSys) ist eine über ein Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Meßeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie. Es sind fernkommunizierbare Stromzähler, die die hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen des Gesetzgebers aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende erfüllen.
Intelligente Meßsysteme sorgen für mehr Transparenz und ermöglichen dem Stromabnehmer ihren Stromverbrauch rund um die Uhr zu kontrollieren und aktiv zu steuern, wie zum Beispiel neue Energieeinsparmöglichkeiten im Haushalt zu erkennen oder sein Verbrauchsverhalten bewusst zu steuern. Intelligente Meßsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch.
Das Smart Meter Gateway (SMG) ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Meßsystems, die ein oder mehrere moderne Meßeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen, wie Erzeugungsanlagen verbindet. Sie enthält Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung u. Versendung von Daten.
Konventionelle Zähler sind alle Zähler die keine „Moderne Meßeinrichtungen“ (mMe) und keine „Intelligente Meßsysteme“ (iMSys)“ sind.
Wie z.B. „Ferraris-Zähler“ in der Ausführung Doppel- und Mehrtarifstromzähler,
„Elektronische Energiezähler“ , „Münzzähler“.
Man unterscheidet zwischen Meßstellenbetreiberrahmenverträge und Meßstellenverträge / Meßstellenrahmenverträge
Der Meßstellenbetrieb umfasst:
den Einbau, Betrieb und Wartung der Meßstelle, sowie den technischen Betrieb der Meßstelle und weitere Aufgaben die sich aus dem Gesetz ergeben.
Ja. Bei den Stadtwerken Mengen hat der Datenschutz und die Datensicherheit höchste Priorität. Als kommunales Unternehmen ist es uns ein besonderes Anliegen, die Daten der Stromabnehmer zu schützen und verpflichten sich der Einhaltung der hohen Ansprüche des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den entsprechenden Regelungen im Meßstellenbetriebsgesetz (MsbG) jeweils in ihrer gültigen Form. Das Meßstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten nur an berechtigten Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten darf nur zur gesetzlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Stromabnehmers erfolgen. Diese Daten werden ausschließlich vom beauftragten Meßstellenbetreiber verwaltet.
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist die Umrüstung auf digitale Meßsysteme notwendig. Seit 2017 erfolgt die Markteinführung der intelligenten Meßsysteme und moderne Meßeinrichtungen und wird nach und nach Einzug in die deutschen Haushalte halten. Am 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) in Kraft getreten. Dieses hat das, Ziel die Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes werden analoge Stromzähler durch digitale Meßsysteme ersetzt. Starten werden Kunden, die pro Jahr mindestens 10.000 kWh Strom verbrauchen oder Strom mit einer Leistung von mehr als 7 kW in das Stromnetz einspeisen. Ab 2020 folgen dann die Haushaltskunden ab einem Verbrauch von 6.000 kWh. Bis 2032 werden alle Stromabnehmer mit digitalen Meßsystemen ausgestattet sein.
Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 6.000 kWh/Jahr erhalten eine moderne Meßeinrichtung. Außerdem werden Erzeugungseinheiten, wie Photovoltaikanlagen, mit einer installierten Leistung mit max. 7 kW damit ausgestattet. Der Austausch der Zähler erfolgt ab dem Jahr 2018 in Stufen.
Ein intelligentes Meßsystem erhalten ab 2018 verpflichtend Stromabnehmer ab 10.000 kWh pro Jahr und Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer als 7 kW.
Ab 2020 ist der Einbau auch bei Stromabnehmer mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh pro Jahr verpflichtend. Der Pflichteinbau soll innerhalb von acht Jahren abgeschlossen sein.
Der Austausch des Zählers ist für den Verbraucher mit keinen einmaligen Kosten verbunden. Im Falle eines Umbaus des Zählerschranks für die neue Technik trägt der Eigentümer die Kosten. Die jährlichen Kosten für den Meßstellenbetrieb können dem Preisblatt entnommen werden.
Der Stromabnehmer hat keine Verpflichtung sich um den Einbau der digitalen Meßeinrichtungen zu kümmern. Die Stadtwerke Mengen kommen mindestens drei Monate vor dem Zählerwechsel auf den Stromabnehmer zu und informieren ihn ausführlich.
Nein, da es sich hier um gesetzliche Vorgaben handelt, welche am 02.09.2016 mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) in Kraft getreten sind. Der Einbau ist wie bei den herkömmlichen analogen Zählern verpflichtend.
Ja, Sie können den Meßstellenbetreiber frei wählen. Diese muss allerdings einen einwandfreien Meßstellenbetrieb gemäß den aktuellen Vorschriften gewährleisten.