Die Stadtwerke Mengen haben gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG zum 1. Juli 2024 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festgestellt.
Der Grundversorger für das Energieversorgungsnetz der Stadtwerke Mengen wurde zum 30. September 2024 im Internet veröffentlicht und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
Das Netzgebiet der Stadtwerke Mengen für die Stromversorgung umfasst die Stadt Mengen sowie den Ortsteil Ennetach. Für dieses Elektrizitätsversorgungsnetz sind die Stadtwerke Mengen für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 31.12.2027 als Grundversorger festgestellt.
Die Grundversorgungspflicht beinhaltet die Versorgung von Haushaltskunden zu den Preisen und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom gemäß dem veröffentlichtem Tarifblatt für Strompreise.
Zu den Haushaltskunden gehören nach § 3 Nr. 22 EnWG
Mit Wirkung zum 8. November 2006 ist die Stromgrundversorgungs-
verordnung StromGVV in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt ab dem Tag ihres Inkrafttretens für alle Grundversorgungsverträge, die nach dem 12.07.2005 geschlossen wurden. Für Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden, die bis einschließlich 12.07.2005 auf Basis der Allgmeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung (AVBEltV) abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist von max. 6 Monaten.
Aufgrund des am 13.07.2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind wir gesetzlich verpflichtet, nachstehende Informationen zur Stromkennzeichnung auszuweisen.
Weitere Informationen finden Sie in nachfolgenden PDF-Datei: