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Informationen zur Wasserversorgung

Vor Baubeginn

  • Legen Sie die Anzahl der Wohnungen im Endausbau fest
  • Festlegung des Anschlusswertes für den Stromanschluss (insbesondere bei gewerblicher Nutzung)
  • Welcher Anschlusswert für den Trinkwasserhausanschluss wird benötigt (Architekt/Planer/Installateur)
  • Den Raum für die Hausanschlüsse und die Hauseinführung festlegen und im Grundrissplan einzeichnen (Architekt/Planer). Eine Hauseinführung mit KG-Rohren ist nicht zulässig.
  • Planen Sie den Verlauf der Hausanschlussleitungen auf dem Grundstück (Architekt/Planer)
  • Anmeldeformular und Lageplan mit Hausanschlussraum und Terminwünschen (mindestens 14 Tage vorher) an die Stadtwerke Mengen senden.
  • Bei einem gemeinsamen Vorort-Termin wird der Trassenverlauf auf dem Grundstück und der Ort für die Hauseinführung abgestimmt. Dieser Termin ist auch erforderlich, wenn der Tiefbau und der Mauerdurchbruch von Ihnen selbst hergestellt wird um Schwierigkeiten bei der Anschlussverlegung auszuschließen.

Auf Grundlage dieser Abstimmungen erhalten Sie ein Angebot über die zu erwartenden Kosten Ihres Hausanschlusses. Schicken Sie bitte das unterschriebene Angebot an die Stadtwerke Mengen zurück.

Bei Baubeginn

  • Beantragen Sie den Baustrom und/oder Bauwasser (Vorlaufzeit eine Woche)
  • Für selbst erstellte Mauerdurchbrüche oder Öffnungen in der Bodenplatte ist das Ergebnis der Abstimmung einzuhalten. Eine Hauseinführung mit KG-Rohren ist nicht zulässig.

Vor Herstellung des Hausanschlusses

  • der Raum, in dem der Hausanschluss liegen soll, muss verschließbar sein, die Wände sollten verputzt sein.
  • um die Arbeiten nicht zu verzögern, muss die Grabentrasse zwischen Anschlusspunkt und Hauseinführung freigeräumt sein. Eine Hauseinführung mit KG-Rohren ist nicht zulässig.

Inbetriebsetzung

Die Fertigstellung Ihrer Anlagen und Hausinstallationen wird von Ihrem Installateur an uns gemeldet. Danach werden von uns die erforderlichen Zähler montiert.

Trinkwasserhausanschluss

Der Trinkwasserhausanschluss darf laut Wassersatzung § 14 ausschließlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt werden. Die entstehenden Kosten sind durch den Anschlussnehmer (§15 Wassersatzung) an die Stadt Mengen zu erstatten.

Für die Anmeldung des Hausanschlusses verwenden Sie bitte das Formular "Antrag Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung". Einen Bauwasseranschluss können Sie mit dem Antrag "Bauwasseranschluss an die öffentliche Wasserversorgung" beantragen. Sobald die Anmeldung bei uns eingegangen ist, kann ein Termin für die Abstimmung der Anschlussverlegung vereinbart werden. Dadurch können Schwierigkeiten schon im Vorfeld geklärt werden bzw. ausgeräumt werden.

Die Terminvereinbarung können Sie unter Tel. 07572/607 610 oder unter 0163/607 33 45 vornehmen.

Erdung / Potentialausgleich

Die Verwendung des Wasserrohnetzes als Erder ist seit 1986 verboten. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage liegt beim Anschlussnehmer (=Anlagenbetreiber).

Im Zuge der Erneuerung/Auswechslung/Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht. Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich. Im Fall eines beauftragten Gebäudeverwalters ist dieser als sogenannter Anlagenverantwortlicher ebenfalls in der Hinweispflicht.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen (z.B. durch Staberder oder Banderder) anpassen lassen sollten, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für die Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerker besteht. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallende Kosten zu Ihren Lasten gehen, da Sie für die Sicherheit der elektrischen Anlagen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung seitens der Stadtwerke Mengen ausgeschlossen ist!

Bei Unklarheiten bzw. offenen Fragen zum Thema Hausanschlüsse können Sie unsere Technik unter Tel. 07572/607 430 erreichen.

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