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Registrierung von Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

14. Jan 2021

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass alle Stromerzeugungsanlagen einschließlich Batteriespeicher, die ins Stromnetz der öffentlichen Versorgung einspeisen und vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gesetzt wurden bis spätestens 31. Januar 2021 im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren sind.

Die Registrierung ist unabhängig davon, ob die Erzeugungsanlage bereits in einem früheren Register (z.B. dem PV-Meldeportal) eingetragen wurde. Bei Nichtregistrierung oder verspäteter Registrierung droht ein Ausfall der Einspeisevergütung.
Neuanlagen und Anlagen die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gesetzt wurden, müssen innerhalb eines Monats ab dem Datum der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister registriert sein.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist online unter www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen. Fragen zum Registrierungsvorgang beantwortet Ihnen die Bundesnetzagentur unter der Tel. Nr. 0228 14-3333.

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