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Alkoholtestkäufe: Mengener Geschäfte halten sich mehrheitlich an den Jugendschutz

22.02.2024

Das Ordnungsamt der Stadt Mengen hat bereits zum dritten Mal in Zusammenarbeit mit der Polizei Alkoholtestkäufe in Supermärkten und Tankstellen durchgeführt.

Mengen/Die getesteten Verkaufsstellen wurden vorab durch die Stadtverwaltung auf die geplanten Käufe hingewiesen. Ziel war es, das Verkaufspersonal hinsichtlich der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren.

Diesen präventiven Schritten kommen im Kampf gegen den Alkoholkonsum bei Jugendlichen besondere Bedeutungen zu. Einzelhändler und Gastronomen tragen die Verantwortung, die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und umzusetzen.

Nach dem Gesetz ist die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich verboten. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke und Lebensmittel verkauft werden.

Bei den Kontrollen wurden zwei Jugendliche durch einen Polizeibeamten in Zivil und einer Mitarbeiterin der Stadt Mengen begleitet. In sechs von insgesamt neun Verkaufsstellen erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer keinen hochprozentigen Alkohol – in drei Läden bekamen sie aber branntweinhaltige Alkohole. Zweimal wurde dabei zwar der Ausweis verlangt, jedoch das Alter falsch berechnet.

Auf die Verkäufer, die mit dem Verkauf des Alkohols gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen haben, kommt nun ein Bußgeld zu. Darüber wurden die Betroffenen und die jeweiligen Vorgesetzten im Anschluss an die Testkäufe informiert.

Das Ergebnis ist zufriedenstellend, dennoch möchte die Stadt Mengen das Thema Alkohol und Jugendschutz im Blick behalten und auch regelmäßige Kontrollen in Verkaufsstellen sowie in Gaststätten machen.