Aktuelles
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Jugendschutz vor Ort

18.01.2024

Präventionsmaßnahmen in Mengen gegen Alkoholmissbrauch

Um einem Alkoholmissbrauch vorzubeugen, wird die Stadt Mengen künftig gemeinsam mit den Polizeirevieren Bad Saulgau und Sigmaringen überprüfen, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Die Alkoholtestkäufe werden an verschiedenen Verkaufsstellen mit Hilfe Freiwilliger Testpersonen im Alter von 16/17 Jahren durchgeführt.

Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich verboten. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke sowie Lebensmittel verkauft werden. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden mit einer Verwarnung oder mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

Das Ziel dieser Testkäufe ist, die Menschen beim Verkauf von alkoholischen Getränken auf das Jugendschutzgesetz zu sensibilisieren. Je mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Frage nach Alter und Personalausweis bei Jugendlichen als Teil des Verkaufsalltages pflegen, desto eher können wir den Schutz unserer Jugend gewährleisten.

Für die Verkaufsstellen bietet das Polizeipräsidium Ravensburg, Referat Präventionen, Informationsveranstaltungen zum Thema Jugendschutz und Alkoholpräventionen im Einzelhandel an sowie die Schulungsinitiative Jugendschutz (SchuJu).