Aktuelles
Aktuelles

Wegfall des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024

07.12.2023

Erhebliche Verwaltungsvereinfachung für Behörden und Eltern

Wie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) mitteilt, wird der bisherige, für ein Jahr gültige Kinderreisepass, zum 1. Januar 2024 wegfallen. Gründe hierfür sind u. a. eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente und eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung. Denn bisher mussten Kinderreisepässe jährlich neu beantragt oder verlängert werden. Dieser Mehraufwand fällt nun weg, Eltern können ab dem 1. Januar 2024 für Ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen. Vorteil bei der neuen Regelung ist zudem, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der bisherige 12 Monate gültige Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich brachte.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können aber bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Als Gründe nennt das BMI, neben einer enormen Verwaltungsvereinfachung und Entlastung für die Eltern, dass Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Vereinheitlichung des Reisepasses
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber nun entschieden, dass der Kinderreisepass abgeschafft wird. Die Kinder erhalten also ab 1. Januar 2024 das gleiche Ausweisdokument wie Erwachsene. Dazu gehört auch die Ausstattung mit einem Chip. Der Chip enthält u. a. elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können so verringert oder ganz vermieden werden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Eltern werden gebeten, trotzdem zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Damit ist eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich. Sie sollten daher auf Ihr „Bauchgefühl“ vertrauen und ggf. schon vor Ende der Gültigkeitsdauer des Reisepasses (für Personen bis 24 sind das 6 Jahre Gültigkeit) ein neues Dokument beantragen, damit es an Grenzübergängen nicht zu Problemen kommt.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • - ein biometrisches Passfoto
  • - falls vorhanden ein bisheriges Dokument
  • - die Geburtsurkunde
  • - persönliche Antragstellung durch mind. einen Erziehungsberechtigten
  • (unterschriebene Einverständniserklärung und der Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils; falls es nur einen Erziehungsberechtigten gibt, den Sorgerechtsbeschluss)
  • - bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss

Die Gebühr für einen Reisepass für unter 24-jährige bleibt bei 37,50 Euro. Für die Pässe mit 10-jähriger Gültigkeit erhöht sich Betrag von derzeit noch 60 € auf 70 € ab 1. Januar 2024 - wer also aktuell einen neuen Reisepass beantragen muss, sollte dies bis zum 31. Dezember 2023 tun. Innerhalb der EU reicht weiterhin ein normaler Personalausweis aus.

Alle Infos zu Passangelegenheiten finden Sie auch auf unserer Homepage www.mengen.de/ . Dort können Sie auch online einen Termin vereinbaren. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne unter 075 72 / 607-0 oder per E-Mail an buergerbuero@mengen.de zur Verfügung.