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Unterschriftsbeglaubigung, öffentlich

Bauen und Wohnen Beglaubigungen / Beurkundungen 

Informationen zur Dienstleistung

Eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist ab sofort bei der Stadt Mengen möglich. Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen sind generell Notaren vorbehalten.

In folgenden Fällen kann diese Amtshandlung auch vom Ratschreiber, der gemäß
§ 58 Abs. 2 Gemeindeordnung bestellt worden ist, vorgenommen werden:

  • bei Eintragungen ins Vereinsregister
  • bei Eintragungen oder Löschung von dinglichen Rechten

Der Ratschreiber ist nicht berechtigt, Handzeichen sowie Dokumente für das Ausland zu beglaubigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • entsprechender Antrag/ Formular
  • bei Beglaubigungen zur Eintragung ins Vereinsregister, ggf.
  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes

Kosten/ Leistung

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (KostO). Die Höhe der Gebühr für eine öffentliche Beglaubigung ist nach dem Wert gestaffelt. Die Mindestgebühr beträgt jedoch 23,80 € (20,00 € zuzüglich 19 % MWST. In besonderen Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich.

Die Unterschrift(en) werden auf der erforderlichen Erklärung in Gegenwart des Ratschreibers, der daraufhin die Echtheit Ihrer Unterschrift(en) öffentlich beglaubigen wird, vorgenommen.

Zuständige MitarbeiterInnen