Bürgerbüro Familie und Kinder Geburt
Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt gehören. Das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt sind daher amtlich nachzuweisen. Diesem Zweck dient die Haushaltsbescheinigung für Kindergeld, die der Familienkasse vorzulegen ist. Die erforderliche Bescheinigung über die im Haushalt lebenden Personen erhalten Sie im Bürgerbüro.