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Anmeldung zur Eheschließung

Ehe / Lebenspartnerschaft Standesamt 

Informationen zur Dienstleistung

Mit Ihrem Entschluss, sich gegenseitig das Ja-Wort zu geben, haben Sie eine wichtige Entscheidung getroffen. Für die Formalitäten sind das Standesamt des Wohnsitzes und das Eheschließungsstandesamt zuständig. 

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzung liegt beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes. Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen sind bestimmte personenbezogene urkundliche Nachweise und Bescheinigungen im Original evtl. mit Übersetzung in die deutsche Sprache notwendig, die den Personenstand, den Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit/-angehörigkeiten, wenn Sie schon verheiratet waren, die letzte Eheschließung und deren Auflösung nachweisen. 

Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, welche Unterlagen speziell für Sie und Ihre beabsichtigte Eheschließung notwendig sind. Eine Anmeldung der Eheschließung ist für 6 Monate gültig oder für den Zeitraum des gültigen Ehefähigkeitszeugnisses. 

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen