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Wild- und Jagdschadenmeldung

Oeffentliche Anlagen und Einrichtungen 

Informationen zur Dienstleistung

Wildschadensanmeldung nach § 57 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Der Anspruch auf den Ersatz eines Wildschadens durch den Jagdpächter erlischt nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, wenn dieser vom Ersatzberechtigten nicht innerhalb einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadt Mengen (Verwalterin der Jagdgenossenschaften Mengen - Nord und Mengen - Süd) angemeldet wird. Zur Anmeldung eines Wildschadens lassen Sie uns bitte folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben unter einhalten der Frist zukommen.

Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn der Schaden einmal jährlich bis zum 15. Mai bei der Stadt Mengen angemeldet wird.

Untere Jagdbehörde ist das Landratsamt Sigmaringen:
Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
nflrsgd
https://www.landkreis-sigmaringen.de

Zuständige MitarbeiterInnen

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