Die der Stadt Mengen entstehenden Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Parkplätze usw.) werden im Rahmen der städtischen Erschließungsbeitragssatzung den Eigentümern, der durch die Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücke, weitergegeben. Dies erfolgt entweder auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Ablösevereinbarung oder durch Erlass eines Erschließungsbeitragsbescheids.