Bürgerbüro Gaststättenrecht Gewerbe Oeffentliche Ordnung
Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Berlin für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Mengen mit einer Wohnung gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag direkt per EDV aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.
Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z.B. per Vollmacht) vertreten lassen.
In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
für private Zwecke (N) und
zur Vorlage bei einer Behörde (O) - hier unbedingt das Anschreiben/Schriftstück in dem das erweitertes Führungszeugnis verlangt wird mitbringen
Denken Sie daran, das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.