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Vergnügungssteuer

Steuern 

Informationen zur Dienstleistung

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird der Vergnügungsaufwand an Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen