Startseite
Startseite

Erklärungen zur Namensführung

Beglaubigungen / Beurkundungen Ehe / Lebenspartnerschaft Familie und Kinder Geburt 

Informationen zur Dienstleistung

Die Gesetze sehen vielerlei Namenserklärungen und Namensbestimmungen vor, wie zum Beispiel Erklärung zum Ehenamen, Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, nachträgliche Namensbestimmung, Anschlusserklärung, Namenserteilung für Kinder, Namenserklärung nach Einbürgerung, für Vertriebene und Spätaussiedler. Diese können beim Standesamt beurkundet werden. 

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. 

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen