Beglaubigungen / Beurkundungen Ehe / Lebenspartnerschaft Familie und Kinder Geburt
Die Gesetze sehen vielerlei Namenserklärungen und Namensbestimmungen vor, wie zum Beispiel Erklärung zum Ehenamen, Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, nachträgliche Namensbestimmung, Anschlusserklärung, Namenserteilung für Kinder, Namenserklärung nach Einbürgerung, für Vertriebene und Spätaussiedler. Diese können beim Standesamt beurkundet werden.
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