Gewerbesteuer

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Informationen zur Dienstleistung

Die Stadt Mengen erhebt Gewerbesteuer nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes. Besteuert wird der Ertrag des Gewerbebetriebes. Nach der Steuererklärung des Betriebsinhabers berechnet das zuständige Finanzamt aus dem Gewerbeertrag einen Steuermessbetrag und teilt diesen im Gewerbesteuermessbescheid der Stadt mit. Der Messbescheid ist für die Stadt Mengen bindend und kann nur vom Finanzamt geändert oder aufgehoben werden.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen