Abmeldung Hund

Steuern 

Informationen zur Dienstleistung

Alle Gemeinden sind nach Landesrecht verpflichtet, eine Hundesteuersatzung zu erlassen. Die Hundesteuer war lange Zeit die einzige Steuer, bei der ein sogenannter "lenkender Charakter" im Vordergrund stand. Die Hundesteuer soll nämlich dafür sorgen, dass die Hundehaltungen nicht überhand nehmen, also die von der Hundehaltung ausgehenden Belästigungen auf einem durch die Öffentlichkeit zu tolerierenden Maß bleiben. Alle im Gemeindegebiet gehaltene Hunde über drei Monate müssen bei der Gemeinde angezeigt sein. Die Hundemarke sollte Ihr Hund am Halsband tragen.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente