Antrag Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Soziales Verkehr 

Informationen zur Dienstleistung

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl besitzen, erhalten einen Parkausweis der in ganz Europa gültig ist.
Seit Mai 2001 gibt es für weniger stark behinderte Personen einen Parkausweis mit eingeschränktem Nutzungsumfang. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde.

Zuständige MitarbeiterInnen